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Zwangsarbeit in den Jugendwerkhöfen der DDR


Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.

Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit
  • als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
  • als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
  • als Maßnahme der Arbeitsdisziplin;
  • als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
  • als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung
Laut diese Definition war die Arbeit in den Jugendwerkhöfen der DDR, eindeutig Zwangsarbeit. Wenn man nun dazu die Erlebnisse und Eindrücke, der Opfer her nimmt entsteht ein ganz klares Bild, einer menschenverachtenden (Um)Erziehiehungs-Politik, der Kinder und Jugendliche in der DDR unterworfen wurden.
 

Der Mensch als Ware


Der ständige Hunger des Regimes nach billigen Arbeitskräften, welche zum großen Teil die dringend benötigten Devisen erarbeiten sollten beförderte das System. Wenn schon das primäre Ziel, jeden zu einer sogenannten sozialistischen Persönlichkeiten umzuerziehen nicht erreicht werden konnte, so war es doch möglich jeden Einzelnen seine Arbeitskraft abzupressen. Nicht selten wurde aus solch einen Jugendlichen, im Weiteren ein "wertvoller" Politischer-Häftling den man dann auch noch, im Rahmen des sog. Häftlings-Freikauf in den Westen verschachern konnte.
 


Maschinenraum im GJWH Torgau
In Maschinenräumen, wie diesen schufteten Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren in den Jugendwerkhöfen der DDR, an völlig veralteten Maschinen im Akkord. Schlechte Qualität, niedrige Quantität und der Gleichen, hatten empfindlichen Strafen zur Folge. So hatten die Jugendlichen stets mit Gruppenbestrafung, Essensentzug, Strafarbeit, Strafsport und mit Isolations-Arrest zu rechnen.

Die Gruppenbestrafen war ein besonders perfides Intrument der Bestafung. Dabei hatte das vermeintliche Vergehen eines einzelnen Jugendlichen, die Bestrafung der ganzen Gruppe zur Folge. Hierbei wurde seitens der "Pädagogen" die sog. Gruppenerziehung ins Kalkül mit einbezogen. D.h. die eigentlich zu unrecht Bestraften rächten sich gemeinsam an dem Einzelnen, in der Regel mit roher Gewalt. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorstellen zu können, dass die Gruppenerziehung ein Erfolgsmodell war.

 

Ein Hungerlohn, für schwerste Akkordarbeit





Auszüge aus dem SV-Buch

Firmen für die in den Jugendwerkhöfen gearbeitet wurde

  • VEB Waschgerätewerk Schwarzenberg
  • VEB Elektrogeräte Falkenberg
  • VEB Gas- und Elektrogeräte Dessau Elektroherde
  • VEB Landmaschinenbau Torgau
  • VEB Walzwerk Burg
  • VEB Burger Knäckewerke
  • VEB Schuhfabrik "Roter Stern" Burg
Bitte erweitert mit mir die Liste! Wenn Ihr Euch an die Firmennamen erinnert, für die Ihr arbeiten musstet, scheibt sie auf und sendet sie mir, ich aktualisiere diese Seite ständig!